Die Rechtsschutzversicherung trägt die Kosten, die infolge der Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers in einem Rechtsschutzfall entstehen. Sie beauftragt im Namen des Versicherungsnehmers einen von diesem frei ausgewählten Rechtsanwalt oder bestimmt auf Wunsch des Versicherungsnehmers selbst einen Rechtsanwalt, der die Interessen des Versicherungsnehmers vertritt. Wohnt der Versicherungsnehmer beispielsweise in München, so kann er für einen arbeitsrechtlichen Streitfall einen Fachanwalt für Arbeitsrecht in München wählen.
Der Versicherer selbst gewährt keine Rechtsberatung und ist dazu auch nicht befugt. Voraussetzung für die Übernahme der Kosten ist, dass die Wahrnehmung der Interessen hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint. Der Versicherer kann die Kostenübernahme ablehnen, wenn der entstehende Kostenaufwand in einem groben Missverhältnis zum angestrebten Erfolg steht oder die Angelegenheit keine hinreichenden Aussichten auf Erfolg hat. In diesem Fall muss der Versicherer den Versicherungsnehmer informieren und ihn ausdrücklich darauf hinweisen, dass er die Einleitung eines Schiedsgutachterverfahrens verlangen kann. Schiedsgutachter ist ein seit mindestens fünf Jahren zugelassener Rechtsanwalt, der von der örtlichen Rechtsanwaltskammer benannt wird. Beispielsweise bestimmt dann die Kammer einen der vielen Rechtsanwälte in Hamburg zum Schiedsgutachter. Dieser entscheidet in einem schriftlichen Verfahren. Seine Entscheidung ist für beide Seiten verbindlich. Spätestens dann erteilt der Versicherer die Deckungszusage, in der er erklärt, die Kosten für die Interessenwahrnehmung des Versicherungsnehmers zu übernehmen.
Die Deckungszusage wird dann verweigert, wenn der Versicherungsnehmer vorsätzlich gegen Vorschriften des Strafgesetzes oder des Ordnungswidrigkeitenrechts verstoßen hat. So muss ein Versicherungsnehmer beispielsweise damit rechnen, dass der Versicherer eine vorab erteilte Deckungszusage widerruft und bezahlte Kosten von ihm zurückverlangt, wenn sich im Rechtsstreit in einer Verkehrsunfallsache herausstellt, dass der Versicherungsnehmer über den eigentlichen Unfallschaden hinaus auch noch bereits bestandene Vorschäden mit geltend gemacht hat.
Die Rechtsschutzversicherung kann in unterschiedlichen Varianten je nach dem persönlichen Bedarf und der eigenen Risikoeinschätzung abgeschlossen werden. Beim Verkehrsrechtsschutz ist der Eigentümer und Halter eines Fahrzeuges versichert, wenn es um die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aus einem Verkehrsunfall geht oder vertragliche Streitigkeiten beim Verkauf, Kauf oder Reparatur entstanden sind. Verkehrsrechtsschutz kann gesondert abgeschlossen werden und wird auch von Automobilclubs angeboten. Als Paket gibt es den Familienrechtsschutz. Hier ist der Versicherungsnehmer, sein Ehegatte, sowie die minderjährigen und unverheirateten volljährigen und sich in der Schul- oder Berufsausbildung befindlichen Kinder bis zum 25. Lebensjahr einbezogen.
Der Versicherungsschutz umfasst insbesondere die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen, die Interessenwahrnehmung in Arbeitsverhältnissen, die Verteidigung in Straf- und Ordnungswidrigkeitenangelegenheiten, den Steuer- und Sozialgerichts-Rechtsschutz und die außergerichtliche Beratung durch einen Rechtsanwalt in familien- und erbrechtlichen Angelegenheiten. Scheidungen und Gerichtsprozesse aus diesen Bereichen sind nicht versicherbar. Für Eigentümer und Vermieter von Immobilien und Mieter gibt es den Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz und den Steuer-Rechtsschutz vor Gericht. Die Prämien für eine Rechtsschutzversicherung richten sich nach dem Umfang des einbezogenen Rechtsschutzumfangs und gestalten sich je nach Versicherungsgesellschaft sehr unterschiedlich. Der Familienrechtsschutz kann durchschnittlich mit etwa 130 EUR im Jahr veranschlagt werden.
Im Rechtsschutzfall trägt der Versicherer die gesetzliche Vergütung des beauftragten Rechtsanwalts, nicht aber frei zwischen Mandant und Anwalt ausgehandelte Honorare. Ferner die Gebühren des gegnerischen Rechtsanwalts, wenn der Versicherungsnehmer zur Erstattung verpflichtet ist, die Verfahrenskosten vor Gericht samt den Aufwendungen für Zeugen und Sachverständige und Gutachter. Droht dem Versicherungsnehmer im Ausland die Inhaftierung, übernimmt der Versicherer die zur Haftverschonung geforderte Kaution. Wird der Rechtsstreit vergleichsweise erledigt, trägt der Versicherer die Verfahrenskosten nur anteilig.
2011 C4L Rechtschutzversicherung – Wahrnehmung und Durchsetzung von Rechten – Rechtsverfolgung – Recht.